Am Anfang einer Psychotherapie steht das Erstgespräch, in dem das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund steht. Gemeinsam soll erarbeitet werden, ob eine Indikation für eine ambualnte Psychotherapie besteht und ob unser Angebot und Ihr Anliegen zueinander passen.

Wenn eine gemeinsame Arbeitsgrundlage besteht, werden weitere Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, folgen, in denen die Diagnostik und Problemklärung zentral sind.

Erst nach diesen Sitzungen wird ein Therapieantrag im gegenseitigen Einverständnis an Ihre Krankenkasse gesendet. Nach dessen Genehmigung startet dann die eigentliche Therapiephase (2 x 12 Sitzungen bei einer Kurzzeit-, 60 Sitzungen bei einer Langzeittherapie).

Die Kosten für die Therapie übernimmt bei gesetzlich Versicherten nach positivem Antrag Ihre Krankenkasse.

Je nach Vertragsbedingungen werden auch bei Privatversicherten die Kosten der Behandlung erstattet.

 

 

Außerdem können Sie sich unter folgenden Links informieren:

- Deutsche Psychotherapeutenvereinigung

 

- Bundespsychotherapeutenkammer